Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

zur Startseite

Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI

Eine Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI („Beratungseinsatz“ oder „Beratungsbesuch“), von Ihrer Pflegekasse werden Sie per Brief darauf hingewiesen, dass Sie zur Pflegeberatung nach § 37.3 SGB XI verpflichtet sind. Die Beratung muss bei der Pflegekasse nachgewiesen werden. In den meisten Fällen übernimmt das der Pflegeberater (wir übernehmen das für Sie).
Der Beratungsbesuch ist eine Form der praktischen und pflegefachlichen Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll.
Während des Beratungseinsatzes nach § 37.3 SGB XI können Pflegepersonen hilfreiche Tipps für ihre persönliche Pflegesituation erhalten.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für Ihren kostenlosen Beratungsbesuch: